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Was wir wollen:

Auszug aus unserer Satzung:

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein bezweckt die Erhaltung und den Schutz historischer Baudenkmale, insbesondere von Schlössern, Burgen und Herrenhäusern, im ländlichen Raum Sachsens als Denkmäler der Kunst, als Zeugnisse der Geschichte und als landschaftsge-staltende Faktoren,

...die Förderung der Erforschung der historischen Baudenkmale Sachsens und die Verbreitung der Forschungsergebnisse sowie die Förderung von kulturellen und gesellschaftlichen Ereignissen in und an historischen Baudenkmalen mit dem Ziel einer kulturellen Entwicklung und Pflege des ländlichen Raums.

§ 3 Tätigkeit des Vereins

Der Verein soll für die Gesetzgebung und für die öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet der Denkmalpflege eigene Anregungen und Vorschläge erarbeiten und vortragen,

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Denkmalschutzgesetz – SächsDSchG)

…..an der Erforschung historischer Baudenkmale im ländlichen Raum und an der Verbreitung der Forschungsergebnisse mitwirken,
…..in der Öffentlichkeit für die Erhaltung und den Schutz historischer Baudenkmale im ländlichen Raum werben, den Erfahrungsaustausch fördern,
…..den Eigentümern und Betreibern historischer Baudenkmale im ländlichen Raum durch Beratung helfen,
..…sowie Arbeitstagungen, Vortragsveranstaltungen, Besichtigungen und Studienfahrten durchführen.

§ 4 Mitglieder

Der Verein hat folgende Mitglieder: ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder.

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins zu unterstützen wünscht. Eigentümer oder Betreiber historischer Baudenkmale im ländlichen Raum Sachsens können ordentliche Mitglieder werden. Alle anderen natürlichen Personen können fördernde Mitglieder werden.

Als gemeinnütziger Verein sind wir zur Erstellung von Spendenquittungen berechtigt.

 

 
 
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