| Was wir wollen: |
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Auszug aus unserer Satzung: § 2 Zweck des Vereins Der Verein bezweckt die Erhaltung und den Schutz historischer Baudenkmale, insbesondere von Schlössern, Burgen und Herrenhäusern, im ländlichen Raum Sachsens als Denkmäler der Kunst, als Zeugnisse der Geschichte und als landschaftsge-staltende Faktoren, ...die Förderung der Erforschung der historischen Baudenkmale Sachsens und die Verbreitung der Forschungsergebnisse sowie die Förderung von kulturellen und gesellschaftlichen Ereignissen in und an historischen Baudenkmalen mit dem Ziel einer kulturellen Entwicklung und Pflege des ländlichen Raums. § 3 Tätigkeit des Vereins Der Verein soll für die Gesetzgebung und für die öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet der Denkmalpflege eigene Anregungen und Vorschläge erarbeiten und vortragen, Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen …..an der Erforschung historischer Baudenkmale im ländlichen Raum und an der Verbreitung der Forschungsergebnisse mitwirken, § 4 Mitglieder
Der Verein hat folgende Mitglieder: ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins zu unterstützen wünscht. Eigentümer oder Betreiber historischer Baudenkmale im ländlichen Raum Sachsens können ordentliche Mitglieder werden. Alle anderen natürlichen Personen können fördernde Mitglieder werden. Als gemeinnütziger Verein sind wir zur Erstellung von Spendenquittungen berechtigt.
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